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Google Maps

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Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke
 

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Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
   
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
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Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

 

https://support.google.com/policies/troubleshooter/7575787?hl=en

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Online-Formulare

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Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Seebach
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  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

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Mummelsee im Abendrot
Sonnenuntergang in Seebach
Blick auf Seebach
Breitband
Kurpark Seebach

Aktuelles aus dem Rathaus

Schuljahr 2022/23

Erstelldatum29.08.2022

Informationen zum neuen Schuljahr

Erster Schultag

Informationen zum Ablauf des ersten Schultages für die Klassen 2 bis 4 sowie zur Einschulungsfeier erhalten die Grundschülerinnen und Grundschüler rechtzeitig über die Lehrkräfte.

Betreuungsangebot im Rahmen der Verlässlichen Grundschule

Für das Schuljahr 2022/2023 besteht weiterhin das Betreuungsangebot der Gemeinde Seebach im Rahmen der Verlässlichen Grundschule. Die Betreuungszeiten bleiben gegenüber dem letzten Jahr gleich. Ab Schulbeginn am Montag, 12. September 2021, können Grundschüler ab 7:00 Uhr bis Unterrichtsbeginn und von Unterrichtsende bis 15:00 Uhr durch kompetentes Personal betreut werden. Die tägliche Betreuung kann entweder bis 12:45 Uhr, bis 13:45 oder bis 15:00 Uhr in Anspruch genommen werden. Die Öffnungszeiten und Preise sind wie folgt festgelegt:

Betreuung von 7:00 Uhr bis 12:45 Uhr: (Gruppe 1)
25,00 € monatlich für das Erstkind
20,00 € monatlich für jedes weitere Kind

Betreuung von 7:00 Uhr bis 13:45 Uhr: (Gruppe 2)
35,00 € monatlich für das Erstkind
25,00 € monatlich für jedes weitere Kind

Betreuung von 7:00 Uhr bis 15:00 Uhr: (Gruppe 3)
45,00 € monatlich für das Erstkind
35,00 € monatlich für jedes weitere Kind

Weitere Informationen zum Download als PDF:

Elternbrief

Anmeldeformular

Merkblatt

Abmeldeformular

Schülerbeförderung

Bereich Grimmerswald
Der Fahrplan der Schülerbeförderung im Bereich Grimmerswald bleibt wie im vergangenen Schuljahr bestehen. Die Abfahrtszeiten des Schülerbusses an den beiden Haltestellen „Grüner Baum“ und „Maisig“ sind ab dem ersten Schultag wie folgt:

Fahrplan:
Abfahrt Grüner Baum:    6:30 Uhr, 7:15 Uhr, 7:25 Uhr
Abfahrt Maisig:              6:33 Uhr, 7:18 Uhr, 7:28 Uhr
Ankunft Ortsmitte:         6:35 Uhr, 7:20 Uhr, 7:30 Uhr

Die Busse um 6:30 Uhr und 7:15 Uhr haben jeweils Anschluss an die Busverbindung Linie 425 Richtung Ottenhöfen mit Abfahrt Seebach Ortsmitte um 6:40 Uhr und 7:27 Uhr. Der Bus um 7:25 Uhr ist für die Grundschüler.

Für die Rückfahrt nach Schulschluss sind die Abfahrtszeiten ab der Bushaltestelle Grundschule/Grimmerswaldstraße um 12:55 Uhr, 13:25 Uhr und 13:50 Uhr.

Fahrplan als PDF herunterladen

 

Bereich Hinterseebach
Für den Bereich Hinterseebach wird auf den bestehenden Fahrplan der Linie 425 verwiesen. Die Fahrkarten werden den betroffenen Schüler*Innen gemäß dem neuen Listenverfahren des Landratsamtes per Post zugesandt. 

Weiter zur Fahrplanauskunft des Tarifverbund Ortenau

 

Anträge auf Erstattung der Beförderungskosten beim Einsatz eines privaten Kraftfahrzeuges
Für Wohnbereiche, in denen keine oder keine zumutbaren Verbindungen mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder Schülerbussen vorhanden sind, kann für die Nutzung des privaten Kraftfahrzeuges ein Fahrtkostenzuschuss gewährt werden. Dies ist dann der Fall, wenn der Weg zu den Haltestellen des Schülerbus für Grundschüler mehr als 2 km und für Schüler von weiterführenden Schulen mehr als 3 km beträgt. Die Fahrtkosten können allerdings nur erstattet werden, wenn diese ausschließlich durch die Beförderung der Schüler entstehen. Wenn Schüler auf dem Weg zum Arbeitsplatz mitgenommen werden, ist kein Kostenersatz möglich. Für den Einsatz privater Kraftfahrzeuge ist für das jeweilige Schuljahr eine Genehmigung des Landratsamtes erforderlich. 

Die Genehmigung muss spätestens zwei Wochen nach Schuljahresbeginn über den Schulträger beim Landratsamt beantragt werden.

Weitere Informationen erhalten Sie auch unter www.ortenaukreis.de

 

Kontakt
Luisa Brandstetter
07842 9483-30 
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