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Aktuelles aus dem Rathaus

Grundsteuerreform

Erstelldatum31.08.2022

Finanzamt verschickt erste Grundsteuermessbescheide

Noch in dieser Woche verschickt das Finanzamt Offenburg die ersten
Grundsteuerwertbescheide und Grundsteuermessbescheide. Die Bescheide erhalten
insgesamt 300 Eigentümerinnen und Eigentümer, die ihre Grundsteuererklärung bereits
abgegeben haben. Das Ganze ist ein Pilotprojekt, damit der spätere Versand der Millionen
Bescheide in Baden-Württemberg reibungslos verläuft. Landesweit sollen die ersten
Bescheide im Oktober rausgehen. Der Versand erstreckt sich dann bis ins Jahr 2024.
Für die Bürgerinnen und Bürger bedeutet das: Sobald sie den Grundsteuerwertbescheid und
den Grundsteuermessbescheid bekommen haben, sollten sie die Schreiben durchlesen und
schauen, ob die Angaben richtig sind - wie beispielsweise zur Wohnnutzung. Gezahlt werden
muss jetzt aber noch nichts. Denn: Der Grundsteuerwert wird zwar zum Stichtag 1. Januar
2022 festgestellt, aber fällig wird die neue Grundsteuer wegen der bundeseinheitlichen
Übergangsregeln erst ab dem Jahr 2025.
Die Grundsteuer wird wie bisher in einem dreistufigen Verfahren ermittelt:

1) Grundsteuerwertbescheid,
2) Grundsteuermessbescheid und
3) Grundsteuerbescheid.
Die Abgabe der Grundsteuererklärung ist die Grundlage für die erste Stufe. Mithilfe der
Daten der Bürgerinnen und Bürger stellt das Finanzamt den Grundsteuerwert des
Grundstücks fest. Dafür wird der Bodenrichtwert mit der Fläche des Grundstücks
multipliziert, bei Eigentumswohnungen mit der entsprechenden anteiligen Fläche.
Auf der zweiten Stufe wird dieser Grundsteuerwert wiederum mit der gesetzlichen Messzahl
multipliziert. Die Steuermesszahl beträgt 0,0013. Heraus kommt der
Grundsteuermessbetrag. Wird das Grundstück überwiegend zum Wohnen genutzt, reduziert
sich die Messzahl um 30 Prozent auf 0,00091. Die Wohnnutzung können die
Eigentümerinnen und Eigentümer in ihrer Erklärung nun zum ersten Mal angeben. Das
Finanzamt versendet dann beide Bescheide, den Grundsteuerwertbescheid und den
Grundsteuermessbescheid, in einem Brief.

Wie hoch die zu zahlende Grundsteuer letztlich ausfällt, ergibt sich auf der dritten Stufe. Das
Finanzamt übermittelt hierfür die Grundsteuermessbescheide an die Kommune. Diese legt
selbstständig die Hebesätze fest, was voraussichtlich Mitte des Jahres 2024 der Fall sein
wird. Die Hebesätze werden in einem letzten Schritt mit dem Grundsteuermessbetrag
multipliziert. Das Ergebnis ist die Grundsteuer, die zu zahlen ist. Diese teilt die Kommune
den Eigentümerinnen und Eigentümern dann im finalen Grundsteuerbescheid mit. Somit ist
erst Ende 2024 klar, wie hoch die neue Grundsteuer ausfällt.
Die kommunalen Landesverbände haben sich bereits dafür ausgesprochen, dass die neue
Grundsteuer aufkommensneutral sein soll. Heißt: Über die Hebesätze soll gesteuert werden,
dass die neuen Beträge im Großen und Ganzen ähnlich ausfallen wie die alten. Dennoch
werden einzelne Eigentümerinnen und Eigentümer mehr oder weniger zahlen müssen als
bisher. Das kommt daher, weil das Bundesverfassungsgericht die bisherige Ermittlung der
Grundsteuer mithilfe eines Einheitswerts als verfassungswidrig erklärt hat.